| Die gläserne Abgeordnete |
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Diäten sind eine demokratische Errungenschaft. Sie machen erst möglich, dass jedermann sein passives Wahlrecht wahrnehmen kann. Abgeordnete können sich ihre Gehaltserhöhungen selbst genehmigen – das hat sogar das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Dadurch soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier gewährleistet bleiben. Manche Steuerzahler wurmt das. Viele finden die Bezahlung unangemessen. Tatsache ist: Über die Höhe der Abgeordneten-Diäten lässt sich streiten. Um das Thema für Sie transparent zu machen, hier die Fakten:
Bezüge und Aufwandsentschädigungen als Landtagsabgeordnete Als Landtagsabgeordnete erhalte ich eine monatliche Vergütung („Diät“) in Höhe von 4.503,74 EUR (Stand: 1.1.2009), die ich normal versteuern muss. Für Aufwendungen im Landtags- und Bürgerbüro (inklusive Telefon, Porto, Bewirtungs- und sonstige Bürokosten) gibt es eine steuerfreie Pauschale von 612,37 EUR. Zusätzlich wird die Miete für mein Bürgerbüro in Höhe von 298,00 EUR übernommen. Für meine Krankenversicherung (ich bin freiwillig gesetzlich versichert) gibt’s einen Zuschuss in Höhe von 236,00 EUR. Außerdem erhalte ich einen Freifahrschein für die Strecken der Deutschen Bahn im Land Brandenburg und monatlich 179,00 EUR für die Nutzung meines PKWs bei Fahrten im Land Brandenburg.
Meine Aufwandsentschädigung als Kreistagsabgeordnete Weil niemand aufgrund zu geringer finanzieller Mittel von der Teilnahme an der Politik ausgeschlossen werden soll, erhalten auch Kreistagsabgeordnete eine geringe Aufwandsentschädigung. Immerhin ist auch mein Engagement als Kreistagsabgeordnete neben meinem Engagement als Landtagsabgeordnete mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden: Ich besuche Sitzungen, spreche mit Bürgern, schreibe Briefe und nehme Einladungen wahr. Als Abgeordnete im Kreistag Märkisch-Oderland erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 210,-Euro. |
